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MaRisk für Kreditgenossenschaften
Die Einhaltung der "Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)" ist für alle Kreditinstitute verbindlich und wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung oder durch Sonderprüfungen überwacht. Trotz der in die Verwaltungsanweisung eingebundenen Erläuterungen ist die korrekte Umsetzung in die Prozesse der Bank häufig unklar. Dazu kommt, dass Genossenschaftsbanken anders strukturiert sind als private Kreditinstitute und sich Abweichungen ergeben können. Im Werk "MaRisk für ...

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